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   VGH Bayern, 16.08.2019 - 1 ZB 17.2407   

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VGH Bayern, 16.08.2019 - 1 ZB 17.2407 (https://dejure.org/2019,27615)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.08.2019 - 1 ZB 17.2407 (https://dejure.org/2019,27615)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. August 2019 - 1 ZB 17.2407 (https://dejure.org/2019,27615)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 37 Abs. 1
    Erfolglose Anfechtung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Verkaufsgebäudes

  • rewis.io

    Erfolglose Anfechtung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Verkaufsgebäudes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzungsänderung eines Verkaufsgebäudes in ein Fitnessstudio; Nachbarschutz; Bestimmtheit der Baugenehmigung; Baugenehmigung; Betriebsbeschreibung; Nachbar; Nutzungsänderung; Schutz

  • rechtsportal.de

    Nachbarklage gegen die Erteilung einer Baugenehmigung betreffend die Nutzungsänderung eines Verkaufsgebäudes in ein Fitnessstudio; Unbestimmte Ausführungen hinsichtlich der zu erwartenden Lärmimmissionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14

    Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2019 - 1 ZB 17.2407
    Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO erfordert u.a. die Darlegung, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, z.B. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 = juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 8 ZB 15.1005 - juris Rn. 10).

    Die Aufklärungsrüge dient aber nicht dazu, Versäumnisse Beteiligter, insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (BVerwG, B.v. 29.7.2015 a.a.O.; B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - NVwZ-RR 2007).

  • VGH Bayern, 27.12.2017 - 15 CS 17.2061

    Beschwerde gegen den Beschluss - Baugenehmigungsbescheid von Nachbar

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2019 - 1 ZB 17.2407
    Insbesondere muss der Nachbar aus der Baugenehmigung in Verbindung mit den ihr zugrunde liegenden Unterlagen die Reichweite des genehmigten Vorhabens und deren Nutzung erkennen können (vgl. BayVGH, B.v. 27.12.2017 - 15 CS 17.2061 - juris Rn. 23).

    Da die Baugenehmigung den genehmigten Nutzungsumfang nicht eindeutig erkennen lässt, ist für die Klägerin nicht feststellbar, ob das genehmigte Vorhaben allen dem Nachbarschutz dienenden Vorschriften entspricht (vgl. BayVGH, B.v. 27.12.2017 a.a.O.).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2019 - 1 ZB 17.2407
    Ernstliche Zweifel, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen" sind zu bejahen" wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG" B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011" 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG" B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004" 838).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2019 - 1 ZB 17.2407
    Ernstliche Zweifel, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen" sind zu bejahen" wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG" B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011" 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG" B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004" 838).
  • BVerwG, 08.11.2010 - 4 B 43.10

    Beurteilungszeitpunkt für Drittschutz; Wirkkraft der Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2019 - 1 ZB 17.2407
    Dabei ist auch die von dem Beigeladenen innerhalb der Zweimonatsfrist nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO dargelegte Änderung der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, B.v. 8.11.2010 - 4 B 43.10 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2019 - 1 ZB 17.2407
    Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO erfordert u.a. die Darlegung, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, z.B. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 = juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 8 ZB 15.1005 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 18.12.2006 - 4 BN 30.06

    Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge; Versäumnisse in der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2019 - 1 ZB 17.2407
    Die Aufklärungsrüge dient aber nicht dazu, Versäumnisse Beteiligter, insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (BVerwG, B.v. 29.7.2015 a.a.O.; B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - NVwZ-RR 2007).
  • VGH Bayern, 07.03.2017 - 8 ZB 15.1005

    Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln im

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2019 - 1 ZB 17.2407
    Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO erfordert u.a. die Darlegung, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, z.B. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 = juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 8 ZB 15.1005 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 19.03.2024 - 1 CS 23.2127

    Nachbarrechtsrelevante Unbestimmtheit einer Baugenehmigung, Nutzungsänderung von

    Für den Nachbarn bleibt - etwa mit Blick auf die erforderlichen Abstandsflächen sowie das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme - unklar, welche Nutzungen gestattet sind und welche nicht (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.2021 - 6 C 26.19 - BVerwGE 171, 156; B.v. 11.5.2000 - 11 B 26.00 - NVwZ 2000, 1039; BayVGH, B.v. 16.8.2019 - 1 ZB 17.2407 - juris Rn. 5).
  • VG München, 10.08.2021 - M 19 S 21.3137

    Betretungsregelungen - Mahd als naturschutzrechtliche Duldungsanordnung

    Eine Anordnung genügt dann dem Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG, wenn sich unter Heranziehung der Gründe des Bescheids und sonstiger dem Betroffenen bekannter oder von ihm ohne weiteres erkennbarer Umstände der Zweck, Sinn und Inhalt der Regelung so vollständig, klar und unzweideutig erschließt, dass er feststellen kann, ob und in welchem Umfang er betroffen ist und er deshalb sein Verhalten entsprechend ausrichten kann (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2020 - 1 CS 20.1595 - juris Rn. 3; B.v. 16.8.2019 - 1 ZB 17.2407 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 23.09.2020 - 1 CS 20.1595

    Bestimmtheit einer Baugenehmigung - Nachbarschutz

    Insbesondere muss der Nachbar aus der Baugenehmigung in Verbindung mit den ihr zugrunde liegenden Unterlagen die Reichweite des genehmigten Vorhabens und deren Nutzung erkennen können (vgl. BayVGH, B.v. 16.8.2019 - 1 ZB 17.2407 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 04.07.2023 - 1 CS 23.940

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus

    Insbesondere muss der Nachbar aus der Baugenehmigung in Verbindung mit den ihr zugrunde liegenden Unterlagen die Reichweite des genehmigten Vorhabens und deren Nutzung erkennen können (vgl. BayVGH, B.v. 16.8.2019 - 1 ZB 17.2407 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 08.05.2023 - 1 ZB 21.684

    Erfolgreiche Nachbarklage wegen fehlender Bestimmtheit der Baugenehmigung

    Insbesondere muss der Nachbar aus der Baugenehmigung in Verbindung mit den ihr zugrundeliegenden Unterlagen die Reichweite des genehmigten Vorhabens und deren Nutzung erkennen können (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2020 - 1 CS 20.1595 - juris Rn. 3; B.v. 16.8.2019 - 1 ZB 17.2407 - juris Rn. 5).
  • VG München, 05.11.2019 - M 1 K 17.5654 920

    Erfolglose Nachbarklage - Änderung der Betriebszeiten eines Gewerbebetriebs

    Ein Verstoß der Baugenehmigung gegen das Bestimmtheitsgebot verletzt einen Dritten dann in eigenen Rechten, wenn sich die Unbestimmtheit gerade auf Merkmale des Vorhabens bezieht, deren genaue Festlegung zum Schutz seiner subjektiven Rechte erforderlich ist (vgl. BayVGH, B.v. 16.8.2019 - 1 ZB 17.2407 - juris Rn. 5; VGH BW, B.v. 30.1.2019 - 5 S 1913.18 - juris Rn. 36).
  • VG München, 05.11.2019 - M 1 K 17.5713

    Baunachbarklage wegen Immissionen: Bestimmtheit einer Baugenehmigung

    Ein Verstoß der Baugenehmigung gegen das Bestimmtheitsgebot verletzt einen Dritten dann in eigenen Rechten, wenn sich die Unbestimmtheit gerade auf Merkmale des Vorhabens bezieht, deren genaue Festlegung zum Schutz seiner subjektiven Rechte erforderlich ist (vgl. BayVGH, B.v. 16.8.2019 - 1 ZB 17.2407 - juris Rn. 5; VGH BW, B.v. 30.1.2019 - 5 S 1913.18 - juris Rn. 36).
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